| Allgemein |
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Versicherungsschein Der Versicherungsschein (Police) muss sorgfältig aufbewahrt werden, da er im Versicherungsfall als Beweisurkunde über den Versicherungsvertrag dient. Jeder Versicherer ist daher verpflichtet, dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss einen Versicherungsschein auszuhändigen, mit dem Versicherungsschein gibt der Versicherer sein Leistungsversprechen ab. Beitragszahlungspflicht Nach Aushändigung des Versicherungsscheines ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die vereinbarten Beitragszahlungen zu entrichten. Die erste Prämie ist sofort nach Abschluss des Vertrages fällig. Werden die Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Obliegenheiten Die Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Versicherungsvertrages eingeht. Zu den Obliegenheiten gehören z.B. die wahrheitsgemäße und genaue Beantwortung der Fragen im Versicherungsantrag und die umgehende Information des Versicherers beim Eintritt des Versicherungsfalls. Versicherungsfall Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person innerhalb der Versicherungsdauer berufsunfähig nach den Bedingungen wird und alle vertraglichen Obliegenheiten (keine aktive Teilnahme an Kriegsereignissen, vorvertragliche Anzeigepflicht, Beitragszahlungspflicht etc.) erfüllt wurden. Die Gesundheitsprüfung Die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag ist in den meisten Fällen ausreichend. In einigen wenigen Fällen müssen jedoch zusätzliche Untersuchungen und Bescheinigungen erbracht werden. So kann bei höheren Versicherungssummen (z.B. über 20.000 Euro Jahresrente) eine Untersuchung bei einem Arzt Ihrer Wahl notwendig werden. Gleiches gilt bei bestehenden Vorerkrankungen, auch wenn Sie hier nicht immer zu einer ärztlichen Untersuchung müssen. Oftmals ist es auch ausreichend wenn Ihr behandelnder Arzt sich bei einer so genannten Arztanfrage schriftlich gegenüber der Gesellschaft zu den vorliegenden Erkrankungen, Diagnosen oder Therapiemaßnahmen äußert. Neben den Gesundheitsfragen sind auch die im Versicherungsantrag gestellten Fragen zu beruflichen Risiken und Hobbys sorgfältig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Falsche Angaben stellen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht dar und gefährden den Versicherungsschutz. |

